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Gefährdungsanalyse

Gemäß Trinkwasserverordnung müssen als Großanlagen einzustufende Warmwasserbereitungen (ab 400 Liter Speicherinhalt bzw. ab 3 Liter Rohrleitungsinhalt zwischen Trinkwassererwärmer und Entnahmestelle) regelmäßig auf Legionellen untersucht werden. Probenahmen und Untersuchungen dürfen nur von gelisteten Laboren durchgeführt werden. Der Technische Maßnahmenwert ist überschritten, sobald eine Legionellenkonzentration von mehr als 100 KBE / 100 ml festgestellt wird.

In diesem Fall hat der Betreiber eine Gefährdungsanalyse durchführen zu lassen. Dafür werden bei einem Ortstermin die Ursachen für die Verkeimung ergründet und im Anschluss ein entsprechender Maßnahmenkatalog erstellt. Nach Ergreifung der empfohlenen Maßnahmen (z.B. durch den Hausinstallateur) erfolgt die hoffentlich negative Nachbeprobung der Anlage.

Sprechen Sie uns an – gerne erläutern wir Ihnen alle notwendigen Schritte!