Risikoabschätzung: Pflicht bei Legionellenbefund
Die Risikoabschätzung bzw. Gefährdungsanalyse Trinkwasser ist ein zentrales Instrument zur Sicherstellung der Trinkwasserhygiene. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn der technische Maßnahmenwert für Legionellen von 100 KBE/100 ml überschritten wird – gemäß § 51 der Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2023).
Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Installations- und Heizungsbauerhandwerk mit Spezialisierung auf Trinkwasserhygiene biete ich Ihnen rechtssichere, fachlich fundierte Analysen Ihrer Trinkwasseranlage.
Wann ist eine Gefährdungsanalyse erforderlich?
• Legionellenbefunden oberhalb des Maßnahmenwertes
• Anordnung durch das Gesundheitsamt
• Wiederholte Auffälligkeiten in der Trinkwasserqualität
• Nicht ordnungsgemäß betriebene oder dokumentierte Anlagen
Gesetzliche Grundlagen (Auswahl)
• Trinkwasserverordnung (TrinkwV) – § 51
• DVGW Arbeitsblatt W 551 – Anforderungen an zentrale Trinkwassererwärmungsanlagen
• VDI/DVGW 6023 Blatt 2 – Qualifikation von Sachverständigen und Methodik der Gefährdungsanalyse
Ablauf der Gefährdungsanalyse – strukturiert nach den Vorgaben der VDI/DVGW 6023
1. Anlassprüfung
Feststellung der Ursache: Legionellenbefund, behördliche Aufforderung etc.
2. Ortsbegehung und Bestandsaufnahme
Technische Überprüfung der gesamten Trinkwasserinstallation inkl. Temperaturführung, Bauteilgeometrie, Stagnation und Dokumentation.
3. Bewertung der Gefährdungspotenziale
Einschätzung hygienischer und technischer Risiken – klassifiziert nach Schweregrad und Dringlichkeit.
4. Maßnahmenempfehlung und Priorisierung
Entwicklung eines praxisorientierten Maßnahmenkatalogs zur Wiederherstellung der Trinkwasserqualität.
5. Bericht und Vorlage beim Gesundheitsamt
Erstellung eines normkonformen Gutachtens als Grundlage für behördliche und technische Entscheidungen.
Ihre Vorteile bei mir
• Sachverständiger mit öffentlicher Bestellung und VDI-Zertifizierung
• Langjährige Erfahrung im Bereich Trinkwasser und Energieberatung
• Behördenkonforme und kompakte Dokumentation
• Transparente Kommunikation und Terminverbindlichkeit
• Kurzfristige Terminvereinbarung und unverzügliche Bearbeitung
Häufige Fragen (FAQ)
• Wie schnell muss ich reagieren?
Innerhalb von 30 Tagen nach Bekanntwerden des Befunds sollte die Analyse beauftragt sein.
• Was kostet eine Gefährdungsanalyse?
Die Kosten hängen von der Gebäudegröße und von der Komplexität der Anlage ab – die gängige Gefährdungsanalyse im Raum Köln liegt bei 1.000 bis 1.500 €.
• Kann ich selbst eine Analyse durchführen?
Nein. Die TrinkwV schreibt eine qualifizierte, fachkundige Person gemäß VDI/DVGW 6023 Blatt 2 vor.
Kontaktieren Sie mein Büro für ein unverbindliches Erstgespräch oder zur Erläuterung aller notwendigen Schritte – wir freuen uns Ihnen weiterzuhelfen!
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