
Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger im Installations- und Heizungsbauerhandwerk biete ich rechtssichere und unabhängige Gutachten in den Bereichen Heizung, Sanitär, Energieberatung und Trinkwasserhygiene. Ob bei baulichen Mängeln, Planungsfehlern, strittigen Abrechnungen oder zur Fördermittelbeantragung – ein qualifiziertes Gutachten schafft Klarheit und Sicherheit für alle Beteiligten.
3 gute Argumente: kompetent, unabhängig, rechtssicher
Leistungen im Überblick
• Privatgutachten zur Bewertung technischer Anlagen in Wohn- und Gewerbeimmobilien
• Gerichtsgutachten für Bau- und Zivilprozesse
• Beweissicherungsgutachten bei Schadensfällen und Baumängeln
• Gutachten zur Trinkwasserhygiene gemäß der aktuellen Trinkwasserverordnung
• Energieberatungsberichte inkl. Wirtschaftlichkeitsbewertung und Förderfähigkeit
Typische Einsatzgebiete
• Unklare Heizkostenabrechnungen
• Streitigkeiten zwischen Bauherrn und Handwerksbetrieben
• Schäden durch mangelhafte Sanitär- oder Heizungsinstallationen
• Fehlersuche an Heizanlagen / Wärmepumpen etc.
• Förderanträge bei BAFA oder KfW
• Überprüfung energetischer Maßnahmen
Ihre Vorteile
• Rechtssichere Dokumentation durch öffentlich bestellten Sachverständigen
• Schnelle Terminvergabe und flexible Begutachtung vor Ort
• Transparente Kostenstruktur
• Langjährige Erfahrung im Bereich Gebäudetechnik, Trinkwassergygiene, Energieberatung
Fragen kostet nichts
Ich unterstütze Sie im gesamten Raum Köln / Bonn / Düsseldorf (und darüber hinaus) mit praxisnaher Expertise und einem klaren Blick für technische und rechtliche Details. Kontaktieren Sie mein Büro für ein unverbindliches Erstgespräch oder eine konkrete Gutachtenanfrage – wir freuen uns Ihnen weiterzuhelfen!
Fon 02203 80260
info@ferdinandschurz-sv.de
Mein Kleingedrucktes vorab
Damit Sie direkt wissen, was Sie bei Beauftragung erwartet – ich bemühe mich um maximale Transparenz und faire Zusammenarbeit.
Vergütung
Meine Leistung wird mit einem festen Stundensatz berechnet (Zeitaufwand), und zwar nach tatsächlich geleisteter Stundenzahl je angefangene Viertelstunde. Hiermit werden z.B. Vorbesprechungen, Ortstermine oder Rückfragen abgerechnet. Nebenkosten und Auslagen (Fahrtkosten, Kopie, Porto, Schreibauslagen, Lichtbilder etc.) sind gemäß §5 JVEG (aktuelle Fassung) gesondert zu erstatten. An- und Abfahrt zum Ortstermin werden zum gleichen Stundensatz abgerechnet, der Fahrtkostenersatz mit 0,42 Euro pro Kilometer. Bei kurzfristiger Terminabsage zwei bis fünf Werktage vor dem Termin wird ein Ausfallhonorar von 300 Euro brutto fällig. Bei Absage einen Werktag vor dem Termin berechnen wir 500 Euro. Bei Nichterscheinen oder Nichtdurchführung des Termins berechne ich 500 Euro zzgl. An- und Abfahrt sowie Fahrtkostenersatz. Rückfragen zu erstellten ISFPs, Energieberatungen und Gutachten werden ausschließlich per E-Mail beantwortet. Bitte zögern Sie nicht, mein Büro bei Fragen hierzu zu kontaktieren!
Terminkoordination Gutachten
Die Beteiligten werden gebeten, den Ortstermin so vorzubereiten, dass der Zugang zu den Streitsachen gewährleistet ist und dass es bei der Abwicklung des Ortstermins keine äußeren Hindernisse gibt.
Bauteilöffnungen
Ein Gutachter ist im Beweisverfahren nicht zu zerstörenden Eingriffen in Bauteile (z.B. Entfernen von Fliesen, Beseitigung von Verkleidungen und Aufbrechen von Mauerwerk) berechtigt oder gar verpflichtet. Die Aufgabe des Sachverständigen liegt allein in der Begutachtung des vorgefundenen Werkes. Im Übrigen kann dem Sachverständigen nicht auferlegt werden, die bei einer Bauteilöffnung meist zwangsläufig entstehenden Schäden wieder zu beseitigen.
Haftung
Muss der Sachverständige nach den gesetzlichen Bestimmungen nach Maßgabe des vorliegenden Vertrages für einen Schaden aufkommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so ist die Haftung, soweit nicht Leben, Körper und Gesundheit verletzt werden, beschränkt. Die Haftung besteht in diesen Fällen nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Unabhängig von einem Verschulden des Sachverständigen bleibt eine etwaige Haftung des Sachverständigen bei arglistigem Verschweigen des Mangels aus der Ubernahme einer Garantie oder eines Beschaffenheitsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.
Rückfragen
Rückfragen zu Gutachten werden ausschließlich schriftlich beantwortet (info@ferdinandschurz-sv.de). Über die ursprüngliche Fragestellung hinausgehende Themen müssen – je nach Umfang – gesondert beauftragt und in Rechnung gestellt werden.






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Risikoabschätzung / Gefährdungsanalyse
Handwerkskammer zu Köln
Die Handwerkskammer zu Köln schreibt: “Sie haben Fragen zur Rechnung eines Handwerkers oder benötigen einen Fachmann für die Begutachtung einer Handwerkerleistung? Die von der Handwerkskammer öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen können als kompetente, neutrale und unabhängige Ansprechpartner bei Unstimmigkeiten für Klarheit sorgen, berechtigte Beanstandungen fachlich belegen und mitunter auch einen Rechtsstreit vermeiden helfen. Auch bei gerichtlichen Auseinandersetzungen stehen die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen zur Verfügung.”