Sie möchten bauen, umbauen oder sanieren?
Verschiedene Förderprogramme helfen Ihnen, Geld zu sparen! Sprechen Sie mein Büro an und informieren Sie sich über die Möglichkeiten!
• KfW-Programm 261 – Wohngebäude – Kredit: Bietet bis zu 150.000 € Kredit je Wohneinheit für Effizienzhäuser mit Tilgungszuschüssen zwischen 5% und 45%, abhängig vom erreichten Effizienzhaus-Standard.
• KfW-Programm 458 – Heizungsförderung für Privatpersonen: Zuschüsse von bis zu 70% der förderfähigen Kosten für den Einbau klimafreundlicher Heizungen.
• KfW-Programm 300 – Wohneigentum für Familien: Bietet zinsgünstige Kredite bis zu 270.000 € für den Neubau oder Kauf klimafreundlicher Wohngebäude.
Ablaufplanung – Schritt für Schritt
• Energieberatung / Vor-Ort-Beratung (BAFA übernimmt 50%)
Mit Hilfe eines zertifizierten Energieeffizienz-Experten gemäß der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes wird im Rahmen der Energieberatung ein geförderter ISFP Individueller Sanierungsfahrplan erstellt.
• Sanierungskonzept (Welche Maßnahmen sind gewünscht?)
Der ISFP Individuelle Sanierungsfahrplan ermöglicht zusätzliche Förderboni für Dämmmaßnahmen bzw. Maßnahmen an der Gebäudehülle.
• Fördermöglichkeiten (Welche Produkte kommen in Frage?)
Wir erklären die Unterschiede zwischen Zuschuss- und Kreditprogrammen sowie den zuständigen Stellen (KfW und BAFA).
• Angebote (Ihr Fachunternehmen freut sich auf Ihre Anfrage!)
Spätestens bei Antragstellung muss ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung der Förderzusage beim Antragsteller vorliegen. Hierin muss auch das voraussichtliche Datum der Umsetzung der beantragten Maßnahme enthalten sein.
• Zuschuss beantragen (TPB oder BzA erstellt der Sachverständige!)
Das BAFA fordert die Technische Projektbeschreibung durch den Energieeffizienzexperten, die KfW die Bestätigung zum Antrag. Den eigentlichen BAFA-Antrag können Sie selbst oder wir für Sie stellen, die Heizungsförderung der KfW muss durch den Fördermittelempfänger selbst beantragt werden.
• Sanierung starten (aber erst nach Beantragung der Förderung!)
Sobald die Antragsbestätigung von BAFA oder KfW vorliegt, darf mit der Maßnahme begonnen werden. Eine Garantie für die Förderung haben Sie jedoch erst nach Eingang des Fördermittelbescheids.
• Verwendungsnachweis (TPN oder BnD erstellt der Sachverständige!)
Nach Abschluss der Maßnahme bestätigt der Energieeffizienzexperte die korrekte Ausführung mit dem Technischen Projektnachweis (BAFA) bzw. der Bestätigung nach Durchführung (KfW). Den Verwendungsnachweis beim BAFA können Sie selbst oder wir für Sie erstellen, bei der KfW muss durch den Fördermittelempfänger selbst beantragt werden.
Für alle weiteren Fragen kommen Sie jederzeit gerne auf mein Büro zu!
Fon 02203 80260
info@ferdinandschurz-sv.de
www.bafa.de
BAFA-Servicenummer: 06196 908 1880
www.kfw.de
KfW-Servicenummer: 0800 539 9002