
Der neue DVGW-Entwurf W 551-1 bringt Änderungen beim Schutz vor Legionellen. Hier erfahren Sie, welche Pflichten auf Eigentümer und Hausverwaltungen zukommen und warum Probennahmeventile wichtig für die Trinkwasserhygiene sind.
DVGW W 551-1 Entwurf 2025: Wichtige Änderungen für Eigentümer und Hausverwaltungen
Trinkwasser ist das wichtigste Lebensmittel. Gerade in Mehrfamilienhäusern, Hotels, Pflegeeinrichtungen oder Bürogebäuden spielt die Hygiene in der Trinkwasserinstallation eine zentrale Rolle. Legionellen, die sich in warmem und auch in kaltem Wasser vermehren können, stellen eine ernste Gesundheitsgefahr dar. Mit dem neuen Entwurf des DVGW-Arbeitsblattes W 551-1 (Mai 2025) wird die bisherige Fassung von 2004 überarbeitet. Für Eigentümer und Hausverwaltungen ist wichtig zu wissen: Die Anforderungen an Betrieb, Untersuchung und Sanierung werden präzisiert – und die Verantwortung bleibt beim Betreiber.
Was ist neu im Regelwerk?
Eine der größten Neuerungen ist die klare Strukturierung in drei Bereiche:
– Prävention (Vorbeugung durch richtige Planung und Betrieb)
– Ursachenklärung bei festgestellten Kontaminationen
– Sanierung und dauerhafte Risikobeherrschung
Außerdem wird erstmals auch das Kaltwassersystem umfassend berücksichtigt. Denn Legionellen können sich auch dort vermehren, wenn Temperaturen dauerhaft über 25 °C liegen. Das bedeutet: Leitungsführung, Dämmung und Temperaturkontrolle sind nicht nur beim Warmwasser, sondern auch im Kaltwasser entscheidend.
Die bekannten Temperaturgrenzen – mindestens 55 °C im Warmwasser-Zirkulationssystem und höchstens 25 °C im Kaltwasser – gelten weiterhin.
Die richtige Probennahme entscheidet
Besonders deutlich wird das neue Arbeitsblatt bei der Probennahme für Legionellenuntersuchungen. Das Ergebnis hängt stark von der Entnahmestelle ab:
– Armaturen mit Mischfunktion oder Verbrühungsschutz können falsche Werte liefern.
– Verschmutzte Armaturen verfälschen die Ergebnisse ebenfalls.
– Nicht genutzte Entnahmestellen (z. B. in leerstehenden Wohnungen) dürfen nicht beprobt werden, da sie
das tatsächliche Risiko im Gebäude nicht abbilden.
Damit Untersuchungen aussagekräftig bleiben, werden Probennahmeventile empfohlen. Sie ermöglichen eine verlässliche und reproduzierbare Beprobung, unabhängig von der Armatur. Schon länger fordert auch das Umweltbundesamt (UBA), den Einfluss der Armatur so gering wie möglich zu halten – nun wird dies im DVGW-Regelwerk festgeschrieben.
Für Eigentümer und Verwalter bedeutet das: Wenn eine Legionellenprüfung durchgeführt wird, sollte geprüft werden, ob die Probennahmestellen fachgerecht ausgeführt sind. Andernfalls droht, dass das Gesundheitsamt die Untersuchung nicht anerkennt.
Legionellenschaltung: keine Lösung
Viele Betreiber setzen noch auf eine sogenannte „Legionellenschaltung“, bei der das Trinkwasser regelmäßig über 60 °C erhitzt wird. Das neue Arbeitsblatt macht deutlich: Diese Methode ist weder nachhaltig noch sinnvoll.
– Sie verbraucht unnötig Energie.
– Sie kann das Kaltwasser ungewollt erwärmen und so das Risiko sogar erhöhen.
– Sie belastet zudem die Installation und verkürzt die Lebensdauer von Bauteilen.
Stattdessen müssen Anlagen so betrieben werden, dass die Temperaturgrenzen dauerhaft eingehalten werden –
eine Legionellenschaltung ersetzt keine fachgerechte Betriebsweise.
Maßnahmen im Falle einer Kontamination
Wird bei einer Untersuchung eine Überschreitung festgestellt, gibt das Arbeitsblatt einen klaren Fahrplan vor:
1. Dokumentenprüfung und Ortsbegehung: Welche Unterlagen liegen vor, wie ist die Anlage tatsächlich
aufgebaut und betrieben?
2. Erweiterte Untersuchung: Wo genau tritt die Kontamination auf und wie groß ist das Ausmaß?
3. Risikobewertung: Welche Mängel sind für die Vermehrung der Legionellen verantwortlich, wie hoch ist die
Wahrscheinlichkeit einer Wiederholung?
4. Sanierung: Von Sofortmaßnahmen (z. B. Filter) über technische Anpassungen bis zu baulichen Veränderungen.
Neu ist die Betonung der Risikoabschätzung: Ziel ist, die Ursachen gezielt zu beheben und unnötige Kosten durch überzogene Sanierungen zu vermeiden. Hierüber freue ich mich besonders, habe ich doch seit meiner ersten Gefährdungsanalyse sowohl die Probenahme über PNV als auch eine möglichst wirtschaftliche Lösung in den Vordergrund gestellt.
Es wird darauf hingewiesen, dass jede Entnahmestelle zu nutzen ist, unabhängig von der Art der Rohrleitungsführung, um zu verhindern das sich Stagnationswasser in den Anschlussleitungen zwischen Armatur und Wandscheibe / Eckventil bilden kann. Eine Durchschleifen der Warmwasser-Zirkulation durch die Wandscheiben wird als unzulässig beschrieben. Es wird empfohlen eine Zirkulationsleitung möglichst nicht in eine Vorwandinstallation zu verlegen.
Dokumentation bleibt Pflicht
Unverändert bleibt die Pflicht zur Dokumentation. Betreiber müssen Untersuchungsergebnisse, Temperaturmessungen,
Risikoanalysen und Sanierungsmaßnahmen mindestens zehn Jahre lang aufbewahren. Eine digitale Ablage wird dabei ausdrücklich empfohlen.

Fazit: Der Entwurf des neuen DVGW-Arbeitsblattes W 551-1 bringt Klarheit in vielen Punkten
– Legionellenprävention betrifft künftig auch das Kaltwasser.
– Probennahmeventile sichern aussagekräftige Ergebnisse.
– Nicht genutzte Entnahmestellen dürfen nicht untersucht werden.
– Legionellenschaltungen sind keine Lösung.
Für Eigentümer und Hausverwaltungen bedeutet das: Die Verantwortung für eine sichere Trinkwasserinstallation bleibt bestehen – aber mit den neuen Regeln ist klarer nachvollziehbar, wie Risiken erkannt, bewertet und dauerhaft beherrscht werden können.
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Bei Interesse stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung!
Fon 02203 80260
info@ferdinandschurz-sv.de






Mehr über Trinkwasserhygiene:
www.ferdinandschurz-sv.de/sicheres-trinkwasser/
Bundesministerium für Gesundheit
www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/t/trinkwasser.html
Energieeffizienz-Experten
www.energie-effizienz-experten.de
Deutsche Energieagentur dena
www.dena.de
Bundesförderung für Energieberatung
www.bafa.de
Kreditanstalt für Wiederaufbau
www.kfw.de
