Die Bundesregierung hat für 2026 eine neue Förderung für Elektrofahrzeuge beschlossen, die sich gezielt an private Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen richtet. Förderfähig sind ausschließlich Neufahrzeuge, die ab dem 1. Januar 2026 erstmals in Deutschland zugelassen werden – entscheidend ist immer das Datum der Zulassung, unabhängig davon, wann der Kaufvertrag geschlossen wurde. Die Antragstellung ist ab Mai 2026 möglich und erfolgt ausschließlich online.

Kauf oder Leasing von Elektrofahrzeugen
Die Förderung kann rückwirkend beantragt werden. Gefördert werden Kauf oder Leasing von batterieelektrischen Fahrzeugen sowie von bestimmten Plug‑in‑Hybriden und Range‑Extender‑Fahrzeugen, sofern diese entweder maximal 60 g CO₂/km ausstoßen oder eine elektrische Mindestreichweite von 80 km erreichen.
Die Fördersätze sind sozial gestaffelt und betragen je nach Haushaltseinkommen, Kinderanzahl und Fahrzeugtyp zwischen 1.500 und 6.000 Euro. Die Einkommensgrenze für die Teilnahme liegt bei 80.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen. Für Einkommen bis 60.000 Euro erhöht sich die Prämie um 1.000 Euro, für Einkommen bis 45.000 Euro um weitere 1.000 Euro. Zusätzlich werden 500 Euro pro Kind, maximal 1.000 Euro, gewährt. Die Preisgrenze für förderfähige Fahrzeuge wurde auf 100.000 Euro Bruttolistenpreis angehoben.
Neue Förderung für Elektrofahrzeuge – Ablauf des Verfahrens
Nach Kauf bzw. Leasing und Zulassung ab dem 1. Januar 2026 sammelt der Antragsteller alle erforderlichen Unterlagen (u.a. Zulassungsbescheinigungen, Bestell‑ bzw. Kaufvertrag, Einkommensnachweise). Die Einkommensprüfung erfolgt über den Durchschnitt der beiden letzten Steuerbescheide, die höchstens drei Jahre alt sein dürfen. Ab Mai 2026 wird der Antrag ausschließlich online über das Portal des zuständigen Bundesministeriums gestellt. Nach Eingang prüft die Behörde die Fördervoraussetzungen, insbesondere Zulassungsdatum, CO₂‑Grenzwerte bzw. elektrische Reichweite sowie die Einhaltung der Einkommensgrenzen. Nach erfolgreicher Prüfung erfolgt die Auszahlung direkt an den Antragsteller.
Das Verfahren ist rein staatlich und enthält – anders als frühere Umweltboni – keine Herstellerbeteiligung. Eine Förderung ist zum jetzigen Zeitpunkt ausschließlich rückwirkend für Fahrzeuge möglich, die seit dem 1. Januar 2026 zugelassen wurden. Finanziert wird das Programm aus dem Klima‑ und Transformationsfonds, der hierfür 3 Milliarden Euro für den Zeitraum 2026 bis 2029 bereitstellt. Nach Regierungsangaben reicht dieses Budget voraussichtlich für etwa 800.000 Fahrzeuge.
Weitere Informationen
www.Bundesumweltministerium.de




Energieeffizienz-Experten
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Deutsche Energieagentur dena
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Bundesförderung für Energieberatung
www.bafa.de
Kreditanstalt für Wiederaufbau
www.kfw.de
