Mieterstrom

Die Belegung der Dächer von Mehrfamilienhäusern mit PV‑Anlagen ist im Vergleich zu Einfamilienhäusern deutlich geringer. Grund sind oft unklare Bedingungen für die Nutzung des vor Ort erzeugten Stroms. Das Mieterstrom-Modell soll hier Anreize schaffen – sowohl für den Betreiber der PV‑Anlage als auch für die Mieter.

Mieterstrom - mit PV belegtes Dach

Mieterstrom – Was ist das?


Betreiber der PV‑Anlage, also Vermieter, Gebäudeeigentümer oder spezialisierte Dienstleister, verkaufen den erzeugten Strom bei ausreichender Erzeugung direkt an die Mieter. Die Mieter sparen theoretisch alle Preisbestandteile ein, die entstehen, wenn Strom durch das öffentliche Netz geleitet wird, also:

• Netzentgelte
• Netzseitige Umlagen
• Stromsteuer
• Konzessionsabgaben

Diese Positionen machen je nach Versorgungsgebiet rund 25–35% des Strompreises aus. Der Mieterstrom-Preis wird vom Betreiber im Mieterstrom-Vertrag festgelegt und darf maximal 90% des örtlichen Grundversorgungstarifs betragen. Der Preis setzt sich zusammen aus PV‑Erzeugungskosten, Kosten für den Zukauf von Reststrom sowie Betriebs‑ und Verwaltungskosten. Der Mieter schließt hierfür einen Vertrag ausschließlich mit dem Betreiber der Mieterstrom-Anlage. Der Betreiber liefert dem Mieter Strom aus der PV‑Anlage oder – bei Bedarf – zugekauften Reststrom aus dem Netz. Überschüssiger PV‑Strom wird ins Netz eingespeist und vergütet. Wirtschaftlich können beide Seiten profitieren: Mieter erhalten günstigeren Solarstrom, während der Betreiber Einnahmen über Stromverkauf, EEG‑Vergütung und den Mieterstrom-Zuschlag erzielt.

Nachteile von Mieterstrom


Der Mieter ist nicht verpflichtet, Mieterstrom zu beziehen. Kündigt er den Mieterstromvertrag oder wählt er von Beginn an einen anderen Versorger, kann die Auslegung und Wirtschaftlichkeit der PV‑Anlage kippen. Steigt der Strombedarf des Mieters stark an und der PV‑Anteil deckt nur noch einen kleinen Teil ab, trägt der Betreiber das volle finanzielle Risiko für den zusätzlichen Reststrom. Die Preisbindung beträgt ein Jahr; verteuert sich der Strommarkt innerhalb dieses Zeitraums, bleibt das Risiko ebenfalls beim Betreiber. Gerät der Mieter in Zahlungsschwierigkeiten, trägt der Betreiber das gesamte Ausfallrisiko. Messkonzept und Abrechnung sind deutlich aufwendiger als beim herkömmlichen Strombezug.

Die Ausführung einer PV-Anlage für ein Mieterstrom-Modell sollte also gründlich geplant bzw. ausgelegt werden. Bedingt durch die PV-Anlagenpflicht auf erneuerten bzw. neuen Dächern dürften auch die Mieterstromanlagen deutlich zulegen. Haben Sie Fragen? Gerne helfen wir weiter!

PV-Anlagen richtig geplant, auch für Mieterstrom
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Deutsche Energieagentur dena
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