PFAS im Trinkwasser

Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) gehören zu einer sehr großen Gruppe industriell hergestellter Chemikalien. Aufgrund ihrer chemischen Stabilität und Langlebigkeit werden sie als sogenannte Ewigkeitschemikalien eingestuft. Die Novelle der deutschen Trinkwasserverordnung (TrinkwV) regelt PFAS erstmals verbindlich und definiert zwei neue Summengrenzwerte in Bezug auf PFAS im Trinkwasser: PFAS‑20 ab 12. Januar 2026 und PFAS‑4 ab 12. Januar 2028.

PFAS

PFAS im Trinkwasser – Aktueller Stand der Trinkwasserverordnung, Grenzwerte und technische Regeln


Die neuen gesetzlichen Vorgaben basieren auf toxikologischen Bewertungen europäischer Behörden und sollen eine langfristige Reduktion gesundheitlicher Risiken gewährleisten. PFAS werden in zahlreichen Produkten eingesetzt, darunter Textilien, Antihaftbeschichtungen, Kosmetika und Feuerlöschschäume. Über Emissionen, kontaminierte Böden und Niederschläge gelangen sie in Oberflächen- und Grundwasser. Die technischen Leitlinien zur Analyse von PFAS wurden am 07. August 2024 veröffentlicht. Sie empfehlen die europäische Norm EN 17892 für die Bestimmung der Summe PFAS. Zudem wird aufgrund hoher Hintergrundkonzentrationen empfohlen, TFA getrennt zu erfassen und aus der Gesamtbewertung herauszurechnen.

Für Wasserversorger ergeben sich ab 2026 verschiedene Anforderungen: Etablierung geeigneter Analytik, Bewertung der Rohwasserressourcen und gegebenenfalls Investitionen in Aufbereitungsverfahren wie Aktivkohle oder Membrantechnik. Betreiber von Trinkwasserinstallationen in Gebäuden haben hingegen keine baulichen Pflichten, da die Einhaltung der Parameterwerte in der Verantwortung der Wasserversorger liegt. Die Regulierung deckt derzeit weniger als ein Prozent der bekannten PFAS-Verbindungen ab. Es ist wahrscheinlich, dass die europäische Gesetzgebung in den kommenden Jahren weitere Stoffgruppen regulieren oder ein umfassenderes PFAS-Verbot diskutiert wird.

Regelwerke, Analyseverfahren und Bewertung


Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) gehören zu einer Stoffgruppe mit mehreren tausend synthetischen Verbindungen. Aufgrund ihrer extrem hohen chemischen und thermischen Stabilität werden sie als „Ewigkeitschemikalien“ eingestuft. Seit 2023 werden PFAS erstmals verbindlich in der deutschen Trinkwasserverordnung (TrinkwV) reguliert, blieben aber bisher eher unberücksichtigt. Allerdings rückt das Thema zunehmend in den Fokus der Betreiber, Fachplaner, Sachverständigen und Wasserversorger, da ab dem 12.1.2026 neue Grenzwerte gelten. 

Rechtlicher Rahmen und neue Grenzwerte nach TrinkwV

Die Novelle der Trinkwasserverordnung erweitert die chemische Überwachung ausdrücklich auch auf PFAS. Die Verordnung definiert zwei Parameterwerte, die stufenweise eingeführt werden:

• „Summe PFAS‑20“, gültig ab 12.01.2026 – Grenzwert 0,1 mikrogramm pro Liter
• „Summe PFAS‑4“, gültig ab 12.01.2028 – Grenzwert 0,02 mikrogramm pro Liter

Damit werden erstmals zwei definierte Stoffgruppen mit verbindlichen Summengrenzen reguliert. Hintergrund ist die toxikologische Bewertung verschiedener Einzelstoffe durch europäische und nationale Behörden, die langfristige Gesundheitsrisiken belegt haben. 

Hintergrundbelastung und aktuelle Messdaten

Erste bundesweite Bewertungen zeigen regional deutliche Unterschiede. Laut BUND wurden im Jahr 2024 in Teilen Deutschlands Werte gemessen, die in Einzelfällen bereits oberhalb der künftigen Grenzwerte liegen. Andere Versorger – beispielsweise Hessenwasser – berichten, dass die gemessenen PFAS-Konzentrationen bereits deutlich unterhalb der ab 2026 geltenden Anforderungen liegen. In Köln soll das Grundwasser lokal die Grenzwerte überschreiten. Laut aktueller Trinkwasseranalyse der Rheinenergie wird der Grenzwert dieser Parameter deutlich unterschritten. Etwa drei Prozent der Trinkwasserproben haben in der Vergangenheit die Grenzwerte überschritten. Die Tendenz ist fallend. 

Quellen und Eintragswege

PFAS werden in zahlreichen Alltags- und Industrieprodukten eingesetzt, unter anderem in Textilien, Kosmetika und Kochgeschirr. Über industrielle Emissionen, belastete Böden, Feuerlöschschäume und Niederschläge gelangen PFAS in Oberflächen- und Grundwasser. Ihre starke Persistenz führt dazu, dass sie sich sowohl in Umweltmedien als auch im menschlichen Organismus anreichern können.

Herausforderungen für Wasserversorger

Wasserversorger stehen ab 2026 vor mehreren praktischen Anforderungen:

• Etablierung oder Anpassung der Trinkwasseranalyse
• Bewertung bestehender Rohwasserressourcen hinsichtlich der TFA-Problematik
• eventueller Ausbau von Aufbereitungsverfahren wie Aktivkohle oder Membrantechnik (Nanofiltration)

 • Dokumentation und Nachweisführung nach TrinkwV und UBA-Vorgaben

Je nach Ausgangsbelastung können erhebliche Investitionen in Aufbereitungsanlagen erforderlich werden. Fachlich gilt die Nanofiltration derzeit als eine der effektivsten Technologien, um PFAS deutlich zu reduzieren, wird aber nicht in allen Anlagen wirtschaftlich umsetzbar sein.

Bedeutung für Betreiber technischer Anlagen und Gebäude

Für Betreiber von Trinkwasserinstallationen im Gebäude (z. B. Wohngebäude, Kliniken, öffentliche Einrichtungen) ergeben sich aus der TrinkwV keine direkten baulichen Pflichten im Zusammenhang mit PFAS. Verantwortlich für die Einhaltung der Parameterwerte bleibt der Wasserversorger

Fachliche Bewertung und Ausblick

Gefährdungsanalyse Risikobewertung, auch PFAS im Trinkwasser

Die Regulierung der PFAS‑20 und PFAS‑4 stellt einen wichtigen Schritt dar, deckt jedoch nur einen sehr kleinen Teil der über 10.000 bekannten PFAS-Verbindungen ab. Fachlich ist zu erwarten, dass künftige EU‑Regulierungen weiter gefasste Stoffgruppen umfassen. Auch die Debatte um ein weitreichendes PFAS-Verbot wird weitergeführt.

Für die kommenden Jahre ist damit zu rechnen, dass die Analytik weiter standardisiert wird, zusätzliche Stoffgruppen reguliert werden und die Wasserwerke zunehmend in Aufbereitungstechnik investieren. Da die Versorger kontinuierlich die Trinkwasserqualität kontrollieren, kann das Trinkwasser weiterhin bedenkenlos konsumiert werden. 

Hier mehr über die Gefährdungsanalyse Trinkwasser


Quellen: Umweltbundesamt, TZW – Technische Leitlinien, Roedl, ZDFheute, Deutschlandfunk, LANUV NRW, RheinEnergie Köln, Stadt Köln

Weitere Informationen

Umweltbundesamt
www.umweltbundesamt.de

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