Risikoabschätzung / Gefährdungsanalyse

Was ist eine Gefährdungsanalyse für sauberes Trinkwasser?

Die Gefährdungsanalyse für Trinkwasser (rechtlich als Risikoabschätzung bezeichnet) ist ein zentrales Instrument zur Sicherstellung der Trinkwasserhygiene und zum Schutz der Gesundheit der Nutzer. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn der technische Maßnahmenwert für Legionellen von 100 KBE/100 ml überschritten wird. Grundlage hierfür ist § 51 der Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2023). 

Die Analysen erfolgen unabhängig, auf Basis der allgemein anerkannten Regeln der Technik, und werden in einer kompakten, behördenkonformen Dokumentation zusammengefasst. 

Ziel ist es, die Ursachen von Grenzwertüberschreitungen zu identifizieren und geeignete Maßnahmen zur Beseitigung der festgestellten Mängel abzuleiten, um einen hygienisch einwandfreien Betrieb der Trinkwasserinstallation wiederherzustellen – nachvollziehbar, verhältnismäßig und regelkonform.

Nehmen Sie jetzt Kontakt auf! In einem unverbindlichen Erstgespräch kläre ich, ob eine Abschätzung erforderlich ist, welche Schritte notwendig sind und wie Sie Ihre Betreiberpflichten rechtssicher erfüllen.

Risikoabschätzung: Pflicht bei Legionellen Befund

Eine Trinkwasser Gefährdungsanalyse bedeutet nicht automatisch eine umfassende Sanierung gesamter Trinkwasser-Installationen. Häufig lassen sich hygienische Risiken bereits durch gezielte, technisch saubere Maßnahmen beheben. Frühzeitig beauftragt, schützt die Risikoabschätzung vor Gesundheitsrisiken, behördlichen Auflagen und unnötigen Kosten und schafft eine verlässliche Grundlage für einen dauerhaft sicheren Betrieb der Trinkwasseranlage.

Wann ist eine Gefährdungsanalyse erforderlich?

  • Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes für Legionellen
  • Weitere Grenzwertüberschreitungen
  • Anordnung durch das Gesundheitsamt
  • Wiederholte oder auffällige Untersuchungsergebnisse
  • Für wen ist eine Gefährdungsanalyse interessant?
  • Betreiber von Mehrfamilienhäusern mit zentraler Trinkwassererwärmung
  • Unternehmen und Gewerbebetriebe, die Trinkwasser an Mitarbeiter oder Dritte abgeben
  • Kommunen, Städte und öffentliche Einrichtungen (z. B. Schulen, Kindergärten, Sporthallen)
  • Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen (Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime)
  • Hotels, Pensionen und Beherbergungsbetriebe
  • Betreiber von Großanlagen zur Trinkwassererwärmung gemäß Trinkwasserverordnung
  • Eigentümer oder Verwalter bei Legionellenbefund über 100 KBE/100 ml
  • Betreiber bei wiederholten oder auffälligen Trinkwasseruntersuchungen

Grundsätzlich gilt: Jeder Unternehmer oder sonstige Inhaber einer Wasserversorgungsanlage (UsI) ist verpflichtet, bei hygienischen oder chemischen Auffälligkeiten eine Gefährdungsanalyse durchführen zu lassen.

Gesetzliche Grundlagen (Auswahl)

Trinkwasserverordnung (TrinkwV) § 51
DVGW Arbeitsblatt W 551: Anforderungen an zentrale Trinkwassererwärmungsanlagen
VDI / DVGW 6023 Blatt 2: Qualifikation von Sachverständigen und Methodik der Gefährdungsanalyse

Ablauf der Gefährdungsanalyse – 5-Punkte-Plan der VDI/DVGW 6023 Blatt 2

Gefährdungsanalysen erfolgen nach einem klar definierten, normgerechten Ablauf gemäß VDI / DVGW 6023 Blatt 2.

Anlassprüfung

Prüfung des Auslösers
Sichtung von Laborberichten und behördlichen Schreiben
Festlegung des Untersuchungsumfangs

Ortsbegehung und Bestandsaufnahme

Ortsbesichtigung & Prüfung der gesamten Trinkwasser-Installation
Kontrolle von Warm- und Kaltwassertemperaturen
Erfassung von Stagnationsbereichen, Werkstoffen und Armaturen
Prüfung von Wartung, Betrieb und Dokumentation

Bewertung der Gefährdungspotenziale

Abgleich mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik
Hygienische und technische Risikobewertung
Einstufung nach Schweregrad und Dringlichkeit

Maßnahmenempfehlung und Priorisierung

Ableitung konkreter Abhilfemaßnahmen
Zeitliche Priorisierung (sofort, kurz-, mittel-, langfristig)
Fokus auf verhältnismäßige und nachhaltige Lösungen

Bericht und Gutachten

Erstellung eines behördenkonformen Gutachtens
Dokumentation aller Befunde und Empfehlungen

Gefährdungsanalyse Risikobewertung

Sachverständiger für Trinkwasserhygiene – Ihre Vorteile

Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, in Köln, für das Installateur- und Heizungsbauer-Handwerk mit Spezialisierung auf Trinkwasserhygiene biete ich Ihnen eine unabhängige, fachlich fundierte und rechtssichere Bewertung Ihrer Trinkwasserinstallation. Die Durchführung erfolgt weisungsfrei, nachvollziehbar und strikt nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik.

Dabei orientiere ich mich an den einschlägigen technischen Regelwerken sowie an der Empfehlung des Umweltbundesamts zur Durchführung von Risikoabschätzungen bei Grenzwertüberschreitungen. So stellen Sie sicher, dass Ihre Analyse sowohl den Anforderungen der Gesundheitsämter als auch den gesetzlichen Vorgaben entspricht.

  • Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger
  • Durchführung einer Gefährdungsanalyse gemäß Trinkwasserverordnung
  • Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln
  • Erstellung nach Empfehlung des Umweltbundesamtes und VDI / DVGW 6023
  • Unabhängige, behördenkonforme und kompakte Dokumentation
  • Klare, umsetzbare Handlungsempfehlungen
  • Transparente Kommunikation und Terminverbindlichkeit
  • Kurzfristige Terminvereinbarung und zügige Bearbeitung
Der Sachverständige vor einem Mehrfamilienhaus
Computerarbeit

Beauftragen Sie hier eine Gefährdungsanalyse Trinkwasser in Köln

Die Durchführung einer Gefährdungsanalyse gemäß Trinkwasserverordnung ist eine gesetzliche Betreiberpflicht und sollte frühzeitig und fachgerecht erfolgen. Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger begleite ich Sie von der ersten Einschätzung bis zur fertigen, behördenkonformen Dokumentation. Kontaktieren Sie mein Büro in Köln für ein unverbindliches Erstgespräch oder zur Erläuterung aller notwendigen Schritte – wir freuen uns Ihnen weiterzuhelfen!
Fon 02203 80260
E-Mail: info@ferdinandschurz-sv.de 

FAQ


Energieeffizienz-Experten
www.energie-effizienz-experten.de

Deutsche Energieagentur dena
www.dena.de

Bundesförderung für Energieberatung
www.bafa.de

Kreditanstalt für Wiederaufbau
www.kfw.de



Übungsbeitrag eines Kölner Gymnasialschülers für die Journalismus-AG:
Wenn das Wasser zur Gefahr wird – eine Spurensuche in einer Kölner Schule

Köln, Mai 2024. Es ist ein sonniger Dienstagmorgen, als Ferdinand Schurz – öffentlich bestellter Sachverständiger – die altehrwürdige Schule in der Kölner Innenstadt betritt. Was aussieht wie ein routinemäßiger Kontrollgang, ist in Wahrheit eine behördlich angeordnete Mission: Die Trinkwasseranlage der Schule steht unter Verdacht. Der Legionellenbefund aus der letzten Wasserprobe war alarmierend. Nun muss geklärt werden, woher die Gefahr kommt – und wie sie zu beseitigen ist.

Der Anfang: Ein gefährlicher Fund
Anfang Mai hatte ein externes Labor in zwei Wasserproben aus der Schule deutlich erhöhte Konzentrationen von Legionellen nachgewiesen – Bakterien, die beim Einatmen von Aerosolen schwerwiegende Lungenentzündungen auslösen können. Die Stadt Köln reagiert prompt: Eine sogenannte Gefährdungsanalyse wird angeordnet. Und damit beginnt die Arbeit von Ferdinand Schurz.

Dokumente, die nicht existieren – oder nicht ausreichen
Im ersten Schritt sichtet Schurz die verfügbaren Unterlagen. Doch schnell wird klar: Vieles ist lückenhaft. Pläne über die Leitungsführung? Unvollständig. Wartungsprotokolle? Fehlanzeige. Die Warmwasseranlage? Seit Jahren nicht mehr modernisiert. Bereits zu diesem Zeitpunkt deutet sich an, dass hier einiges im Argen liegt.

Die Begehung: Auf Spurensuche im Heizungskeller und in den Waschräumen
Dann geht es in den Keller. „Die Zentrale der Trinkwassererwärmung ist das Herzstück jeder solchen Analyse“, sagt Schurz, während er mit kritischem Blick die Anlage prüft. Der Speicher? Nur 49°C warm – deutlich unter den empfohlenen 60°C. Die Zirkulation? In einigen Strängen offenbar ausgefallen. In den oberen Etagen kommt kaum noch warmes Wasser an – idealer Nährboden für Legionellen. In einem ungenutzten Chemieraum entdeckt Schurz eine sogenannte Totleitung – ein alter Wasseranschluss, der zwar noch existiert, aber nicht mehr gebraucht wird. „Solche toten Enden sind Brutstätten für Keime“, erklärt er. In der Summe ergibt sich ein klares Bild: Die Anlage entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen an die Trinkwasserhygiene.

Die Bewertung: Ein Risiko – aber beherrschbar
Zurück im Besprechungsraum fasst Schurz seine Erkenntnisse zusammen. „Das Risiko ist real – aber kontrollierbar, wenn jetzt gehandelt wird.“ In seinem Bericht empfiehlt er Sofortmaßnahmen: Die problematischen Duschen sollen außer Betrieb genommen, die Warmwassertemperatur erhöht und die Zirkulation überprüft werden. Zudem rät er zur Schulung des Hausmeisters und zur Erstellung eines dauerhaften Wartungskonzepts.

Fazit: Hygiene braucht Struktur – und Verantwortung
Der Fall zeigt beispielhaft, wie komplex die Anforderungen an die Trinkwasserhygiene in öffentlichen Gebäuden sind. Vor allem dort, wo viele Menschen – und gerade Kinder – täglich mit dem Wasser in Berührung kommen, darf kein Risiko bestehen. Die Gefährdungsanalyse ist dabei kein bürokratischer Akt, sondern ein Instrument, das Leben schützen kann. Am Ende des Tages verlässt Ferdinand Schurz das Schulgebäude mit einem dicken Ordner unter dem Arm – und mit dem guten Gefühl, einen Beitrag zur Sicherheit geleistet zu haben. Was nun folgt, ist Sache der Stadt: Sanieren, dokumentieren – und künftig besser vorsorgen.

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