Sachverstand

Worttrennung: Sach|ver|stand

Bedeutung: Genaue, zuverlässige Kenntnisse auf einem bestimmten Gebiet, die zu einer entsprechenden Tätigkeit, der Beurteilung, Einschätzung o. Ä. von etwas befähigen.

Voraussetzung: Öffentlich bestellt und vereidigt werden kann nur, wer über eine besondere Sachkunde verfügt und seine Vertrauenswürdigkeit, Unabhängigkeit und Objektivität nachweist.

Leistungen:
• Privat-,  Schieds-  und  Gerichtsgutachten
  unparteiisch, öffentlich bestellt und vereidigt
• Gefährdungsanalysen zur Trinkwasserhygiene
gemäß VDI / BTGA / ZVSHK / 6023 Blatt 2, 2018
• Begleitung KfW-/BAFA-geförderter Maßnahmen
Beratung, Erstellung TPB / TPN und Antragstellung
• Beratungen, Planungen, Ausschreibungen,
Angebotsvergleiche, Eigentümerversammlungen
• Energieberatungen / ISFP für Wohngebäude
kleine und große Wohngebäude (BAFA-gefördert)
• Energieberatungen für Nichtwohngebäude
Anlagen- und Systemaudits (BAFA-gefördert)
• Energieberatungen für Baudenkmale u.a.
im Sinne des §24 EnEV (BAFA-gefördert)

Sprechen Sie uns an – wir freuen uns Ihnen weiterzuhelfen!

Fon 02203 80260
info@ferdinandschurz-sv.de

Kontakt

Sachverständigenbüro
Ferdinand Schurz

Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für
das Installateur- und Heizungsbauerhandwerk (HWK Köln),
Energieeffizienzexperte für Förderprogramme des Bundes,
VDI-BTGA-ZVSHK-zertifizierter Sachverständiger Trinkwasserhygiene

Hintergasse 9
51143 Köln

Fon 02203 80260
Fax 02203 80261

info@ferdinandschurz-sv.de

Bürozeiten:
Montag bis Freitag

Impressum

ÖBUV

Die Handwerkskammer bestellt und vereidigt Sachverständige zur Erstellung von unabhängigen und unparteiischen Gutachten über Waren, Leistungen und Preise von Handwerkern und vom handwerksähnlichen Gewerbe. Um öffentlich bestellt und vereidigt zu werden müssen sich die Sachverständigen vor ihrer Bestellung einem aufwendigen Prüfungsverfahren unterziehen und zur Verlängerung ihrer Bestellung jährlich Fort- und Weiterbildungsseminare nachweisen. Die Bezeichnung „Öffentlich bestellt und vereidigt“ ist gesetzlich geschützt. Aufgabe des Gerichtsgutachters ist es, handwerklich-technische Fachfragen zu klären. Er kann aber auch als Privat- oder Schiedsgutachter im Auftrag von Privatpersonen tätig werden und dazu beitragen, Konflikt gütlich zu regeln.

Über mich

1990  Abitur

1990-1993 Ausbildung zum Mess- und Regelmechaniker

1993-1999 Qual. und Anstellung als Gas- und Wasserinstallateur

1999 Meisterprüfung zum Installateur- und Heizungsbaumeister

1999 Gründung Meisterbetrieb

2008 Zertifizierung zum Energie-/Effizienzberater im SHK-Handwerk

2009 Vereidigung zum Öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für das Installateur- und Heizungsbauerhandwerk (HWK Köln)

2010 Gründung Sachverständigenbüro Ferdinand Schurz

2019 Zertifizierung zum VDI-BTGA-ZVSHK-anerkannten Sachverständigen Trinkwasserhygiene (TWH)

2021 Zertifizierung zum Energieberater Wohn- und Nichtwohngebäude (DIN V 18599)

2022 Zertifizierung zum Energieberater Baudenkmale (WTA, §24 EnEV)

Mein Leistungsspektrum:

• Privat-,  Schieds-  und  Gerichtsgutachten
  unparteiisch, öffentlich bestellt und vereidigt
• Gefährdungsanalysen zur Trinkwasserhygiene
gemäß VDI / BTGA / ZVSHK / 6023 Blatt 2, 2018
• Begleitung KfW-/BAFA-geförderter Maßnahmen
Beratung, Erstellung TPB / TPN und Antragstellung
• Beratungen, Planungen, Ausschreibungen,
Angebotsvergleiche, Eigentümerversammlungen
• Energieberatungen / ISFP für Wohngebäude
kleine und große Wohngebäude (BAFA-gefördert)
• Energieberatungen für Nichtwohngebäude
Anlagen- und Systemaudits (BAFA-gefördert)
• Energieberatungen für Baudenkmale u.a.

im Sinne des §24 EnEV (BAFA-gefördert)

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Sachverständigenbüro
Ferdinand Schurz

Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für
das Installateur- und Heizungsbauerhandwerk (HWK Köln),
Energieeffizienzexperte für Förderprogramme des Bundes,
VDI-BTGA-ZVSHK-zertifizierter Sachverständiger Trinkwasserhygiene

Hintergasse 9
51143 Köln

Tel. 02203 80260
Fax 02203 80261

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Umsatzsteuer-ID gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:
216/5180/1076