Worttrennung: Sach|ver|stand
Sachverstand bezeichnet fundiertes, zuverlässiges Fachwissen auf einem bestimmten Gebiet. Personen mit Sachverstand sind in der Lage, fachliche Zusammenhänge kompetent zu beurteilen, zu analysieren und entsprechende Gutachten oder Bewertungen zu erstellen.
Sachverständiger Ferdinand Schurz Köln: Gutachten Heizung • Sanitär • Energieberatung • Risikoabschätzung / Gefährdungsanalyse
Wer ist ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger?
Ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger ist eine besonders qualifizierte Fachperson, die von einer zuständigen Kammer – z. B. der Handwerkskammer – zur Erstellung neutraler, unabhängiger und rechtssicherer Gutachten beauftragt ist.
Voraussetzungen für die öffentliche Bestellung
Um als Sachverständiger öffentlich bestellt und vereidigt zu werden, müssen strenge Kriterien erfüllt werden. Dazu gehören der Nachweis besonderer Sachkunde durch eine umfangreiche fachliche Prüfung, Vertrauenswürdigkeit, Unabhängigkeit und Objektivität, regelmäßige Teilnahme an anerkannten Fortbildungen und Weiterbildungsseminaren (jährlicher Nachweis), persönliche Eignung und überdurchschnittliche praktische Erfahrung im jeweiligen Fachgebiet. Die Bezeichnung „öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger“ ist gesetzlich geschützt.
Aufgaben eines öffentlich bestellten Sachverständigen
Ein Sachverständiger erstellt Gutachten für Gerichte (Gerichtsgutachten) zur Klärung technischer und handwerklicher Fachfragen, für Privatpersonen im Rahmen eines Privatgutachtens, z. B. zur Beweissicherung oder zur Bewertung von Mängeln, für Schiedsverfahren zur gütlichen Streitbeilegung ohne Gerichtsverfahren, für Versicherungen, Unternehmen oder Behörden zur Wertermittlung, Schadensanalyse oder Qualitätssicherung.
Gutachten im Handwerk – Unabhängig, objektiv, qualifiziert
Öffentlich bestellte Sachverständige im Handwerk begutachten Leistungen, Preise und die Qualität handwerklicher Arbeiten. Sie tragen zur Transparenz, Rechtssicherheit und Konfliktlösung bei – sei es bei Baumängeln, Abrechnungsfragen oder technischen Streitpunkten.
Warum einen öffentlich bestellten Sachverständigen beauftragen?
Die Bestellung durch eine Handwerkskammer stellt sicher, dass der Sachverständige überdurchschnittlich qualifiziert ist, rechtlich anerkannte Gutachten erstellt, nicht parteiisch ist und stets auf dem aktuellen Stand der Technik arbeitet.
Fazit
Ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger ist die erste Wahl für verlässliche Gutachten im Handwerk. Ob vor Gericht, außergerichtlich oder im privaten Bereich – Sachverstand schafft Klarheit, schützt vor Fehlentscheidungen und trägt zur fairen Streitbeilegung bei.