BEG-Reform 2026

BEG-Reform 2026

Die BEG-Reform 2026 erfindet das Rad nicht neu, die Grundstruktur bleibt unverändert. KfW bleibt für die Heizungsförderung zuständig, BAFA für weitere Effizienzmaßnahmen. Alle bisher förderfähigen Heizungssysteme bleiben förderfähig. Der Ergänzungskredit bleibt bestehen. Aber: Ab dem 21. Juli 2026 gelten neue Förderkonditionen.

Heizungsförderung: Wichtigste Änderungen

Der Einkommensbonus wird dreistufig gestaffelt: bis 30.000 Euro zvE gibt es 40% (bisher 30%), bei 30.000 bis 40.000 Euro zvE 30%, bei 40.000 bis 50.000 Euro zvE 10%. Haushalte mit minderjährigen Kindern erhalten eine rechnerische Einkommensreduzierung von 10.000 Euro. Die förderfähigen Ausgaben sinken zum Neustart auf 28.000 Euro (vorher 30.000 Euro) und werden alle sechs Monate um 750 Euro abgesenkt, bis Ende 2030 auf 22.000 Euro. Der Klimageschwindigkeitsbonus startet neu mit 16% (statt 20%) und entfällt ab Mitte 2028 komplett . Ab Januar 2027 kommt ein neuer “Made with Europe”-Bonus für Wärmepumpen aus EU-Produktion. Details folgen im 2. Halbjahr 2026 .

Weitere Effizienzmaßnahmen

Bei Mehrfamilienhäusern sinken die maximal förderfähigen Ausgaben gestaffelt: 30.000 Euro für die 1. WE, 15.000 Euro für die 2. bis 6. WE, 8.000 Euro ab der 7. WE. Der iSFP-Bonus wird erst ab einem Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 Euro gewährt. Ein neuer WPB-Bonus wird für Dämmmaßnahmen an der Gebäudehülle eingeführt .

Systemische Sanierung (Effizienzhaus)

Die EE-Klasse wird zum Standard, der bisherige 5%-Bonus entfällt. Die förderfähigen Ausgaben steigen auf 150.000 Euro pro WE (vorher 120.000 Euro). Die Tilgungszuschüsse werden durchgängig um 10% gesenkt. EH 85 EE und EH 70 EE erhalten keine Tilgungszuschüsse mehr, nur noch Zinsvergünstigungen. Der SerSan-Bonus von 5% gilt jetzt auch für EH 70 EE .

BEG-Reform 2026Verfahren und Fristen

Kontakt: Wir beraten Sie gerne!

Die Umstellungsphase läuft vom 9. bis 20. Juli 2026. In dieser Zeit können keine neuen BzA (KfW) oder TPB (BAFA) erstellt werden. Wer bereits eine BzA oder TPB hat, kann noch bis 20. Juli 2026 (KfW: 20:00 Uhr, BAFA: 23:59 Uhr) einen Antrag zu den alten Konditionen stellen. Ab dem 21. Juli 2026 gelten die neuen Förderkonditionen.

Informationen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie


Energieeffizienz-Experten
www.energie-effizienz-experten.de

Deutsche Energieagentur dena
www.dena.de

Bundesförderung für Energieberatung
www.bafa.de

Kreditanstalt für Wiederaufbau
www.kfw.de


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