Technologieoffenheit oder Wärmepumpenpflicht?

Technologieoffenheit oder Wärmepumpenpflicht?


Nachdem die kurzfristige Kürzung der Wärmepumpenförderung ohne Vorankündigung und Übergangsfrist bereits für erhebliche Unsicherheit gesorgt hat, zeichnet sich eine weitere politische Weichenstellung ab.

§ 42a GmodG und seine praktischen Konsequenzen

Im Rahmen des GmodG (Gebäudeenergiegesetz-Nachfolger) liegt ein Änderungsantrag der Regierungsfraktionen vor, der in § 42a folgende Regelung vorsieht: “In einem bis zum 1. Dezember 2026 durch die Bundesregierung vorzulegenden Gesetz wird eine Grüngas-/Grünheizölquote eingeführt. Dieses Gesetz wird die Inverkehrbringer von Gas, Öl und Flüssiggas verpflichten, die zur Wärmeversorgung von Gebäuden in Verkehr zu bringenden Brennstoffe ab dem Jahr 2045 vollständig auf klimaneutrale Brennstoffe umzustellen, um den angemessenen Beitrag des Gebäudesektors zur Einhaltung der Ziele nach § 3 Absatz 2 des Klimaschutzgesetzes sicherzustellen.”

Die Regelung verpflichtet Energieversorger als Inverkehrbringer dazu, sämtliche Brennstoffe für die Gebäudebeheizung bis zum Jahr 2045 vollständig auf klimaneutrale Alternativen umzustellen. In der Praxis bedeutet dies: Ab 2045 darf über die bestehenden Gasnetze ausschließlich Biomethan an Endverbraucher geliefert werden. Nach aktuellem Stand sind die Versorgungsunternehmen nicht in der Lage, die dafür erforderlichen Mengen biogener Brennstoffe bereitzustellen, selbst wenn der politische Wille auf Seiten der Inverkehrbringer vorhanden wäre. Die notwendigen Erzeugungskapazitäten und Lieferketten existieren derzeit nicht in ausreichendem Umfang.

Der Sachverständige Ferdinand Schurz im Kundengespräch

Technologieoffenheit oder Wärmepumpenpflicht?

Für den Wohngebäudebestand ergibt sich daraus eine faktische Konsequenz: Trotz der politisch proklamierten Technologieoffenheit bleibt die Wärmepumpe in der Praxis die einzige realistisch skalierbare Option für die dezentrale Gebäudebeheizung.

Gerne beraten wir Sie in Hinsicht auf Machbarkeit, Wirtschaftlichkeit und Fördermöglichkeiten und erstellen die Heizlastberechnung sowie die Berechnung zum Hydraulischen Abgleich für Ihren Installateur.


Energieeffizienz-Experten
www.energie-effizienz-experten.de

Deutsche Energieagentur dena
www.dena.de

Bundesförderung für Energieberatung
www.bafa.de

Kreditanstalt für Wiederaufbau
www.kfw.de


Vielleicht auch interessant:

Nach oben scrollen