
TGA-Planungsbüros erstellen Entwürfe und Ausschreibungen, begleiten den Bau und übernehmen am Ende die Abnahme. Bei diesem umfangreichen Aufgabengebiet kann ein kontrollierendes Element wie ein TGA-Consulting ratsam sein, um eventuelle Fehler oder Versäumnisse rechtzeitig zu entdecken und Nachträge zu verhindern.
Zwischenchecks in Form eines TGA-Consulting können teure Fehler verhindern
Die TGA-Planung erfolgt in der Regel in maximal neun Stufen.
1. Grundlagenermittlung
Die „Wünsche“ bzw. die Anforderungen an das System werden definiert. Hier passieren die ersten schwer zu korrigierenden Fehler, da mitunter gar nicht hinterfragt wird, was das Gebäude bzw. die Anlage denn können soll.
2. Vorplanung
Mögliche Varianten werden entwickelt, vorgestellt und bewertet. Hier sind viele Planer leider festgefahren, so das gewisse Lösungsansätze gar nicht betrachtet werden.
3. Entwurfsplanung
Das gewählte Projekt wird konsistent gemacht. Hier erfolgt immer wieder die technische Umsetzung, ohne die allgemein anerkannten Regeln der Technik einzuhalten.
4. Genehmigungsplanung
Projektbezogen werden z.B. Netzleistungen der Versorger oder Abgaswege abgeklärt.
Hier mangelt es häufig an individuellen Auswahlverfahren für Projekte mit unterschiedlichen Anforderungen.
5. Ausführungsplanung
Die Pläne werden so weit ausgearbeitet, dass das Fachunternehmen die Anlage „bauen“ kann – eine saubere Planung ist entscheidend für die fehlerfreie Umsetzung des Projekts.
6. Vergabevorbereitung
Das Leistungsverzeichnis soll Material- und Leistungsgrenzen interpretationsfrei definieren. Werden Positionen vergessen oder unsauber beschrieben, sind die Angebote nicht vergleichbar.
7. Vergabemitwirkung
Eingegangene Angebote werden geprüft, Materialien und Leistungen miteinander verglichen und schließlich Aufträge vergeben. Wird etwas übersehen, kann es teuer werden.
8. Bauüberwachung
Kontrollen von Leitungsführung, Dämmung und Schallschutz sind elementar – die Nachbesserung später nicht sichtbarer Anlagenteile ist nach Fertigstellung deutlich teurer.
9. Objektüberwachung und Dokumentation
Nachjustierung nach Nutzungsbeginn sowie Bereitstellung von Revisionsunterlagen, technischen Dokumentationen und Wartungsplänen oder -verträgen sind langfristig relevant.
Bei diesem umfangreichen Aufgabengebiet fehlt das kontrollierende Element. Eventuelle Planungsfehler werden ggf. erst bei Ausführung bemerkt und gehen dann zu Lasten des Auftraggebers, da sie durch Nachträge ausgebessert werden müssen. Meine Empfehlung ist, die TGA-Planung schon nach Stufe 2 oder 3 durch einen objektiven fachkundigen Experten kontrollieren zu lassen. Mindestens nach Erstellung des Leistungsverzeichnisses und vor Vergabe der Leitungen sollte die Planungsleistung auf Vollständigkeit, Planungsdeckung und Risiken überprüft werden.
Der Planungsingenieur leistet einiges, und ich möchte das nicht herabwürdigen. Das Vieraugenprinzip und der Blickwinkel des Praktikers sind jedoch mitunter eine sinnvolle Ergänzung und werden nicht nur von verunsicherten Bauherren in Anspruch genommen, sondern auch von Planungsbüros, die meinen Double Check direkt mit einkalkulieren.
Ein objektiver Sachverständiger ist die einzige Prüfinstanz im TGA-Projekt, die wirtschaftlich unabhängig vom Planer, von der Ausführung und vom Nachtragsprozess ist. Er prüft nachvollziehbar entlang der anerkannten Regeln der Technik und kann Schnittstellenfehler, unplausible Nachweise und Planungsdefizite frühzeitig benennen, bevor sie auf der Baustelle teuer werden. Diese Kontrollebene kann weder der Planer, der fachunkundige Auftraggeber oder der Auftragnehmer leisten.
TGA-Consulting mit spezieller KI-Unterstützung
Fragen kostet nichts
Ob misslungene Umsetzung, zu hohe Kosten im Baufortschritt oder ein „komisches Gefühl“ in der Planungsphase – gerne prüfe ich Ihre TGA-Planung. Hierbei verwende ich eine spezielle KI-Unterstützung, um den Zeitaufwand möglichst gering zu halten.
Kontaktieren Sie mein Büro für ein unverbindliches Erstgespräch – wir freuen uns Ihnen weiterzuhelfen!
Fon 02203 80260
info@ferdinandschurz-sv.de

Ihre Vorteile
- Rechtssichere Dokumentation durch öffentlich bestellten Sachverständigen
- Schnelle Terminvergabe und flexible Begutachtung vor Ort
- Transparente Kostenstruktur
- Erstellung von fundierte Gutachten
- Langjährige Expertise im Bereich Gebäudetechnik, Trinkwasserhygiene, Energieberatung
Mein Kleingedrucktes vorab
Damit Sie direkt wissen, was Sie bei Beauftragung erwartet – ich bemühe mich um maximale Transparenz und faire Zusammenarbeit.
Meine Leistung wird mit einem festen Stundensatz berechnet (Zeitaufwand), und zwar nach tatsächlich geleisteter Stundenzahl je angefangene Viertelstunde. Hierunter fallen z. B. Vorbesprechungen, Ortstermine und Rückfragen.
Nebenkosten und Auslagen (Fahrtkosten, Kopie, Porto, Schreibauslagen, Lichtbilder etc.) sind gemäß § 5 JVEG (aktuelle Fassung) gesondert zu erstatten. An- und Abfahrt zum Ortstermin werden zum gleichen Stundensatz abgerechnet; der Fahrtkostenersatz beträgt 0,42 Euro pro Kilometer.
Kurzfristige Absagen: Bei Terminabsage 2–5 Werktage vor dem Termin wird ein Ausfallhonorar von 300 Euro brutto fällig. Bei Absage einen Werktag vorher berechnen wir 500 Euro. Bei Nichterscheinen oder Nichtdurchführung des Termins berechne ich 500 Euro zzgl. An- und Abfahrt sowie Fahrtkostenersatz.
Rückfragen zu erstellten ISFPs, Energieberatungen und Gutachten werden ausschließlich per E-Mail beantwortet.
Die Beteiligten werden gebeten, den Ortstermin so vorzubereiten, dass der Zugang zu den Streitsachen gewährleistet ist und keine äußeren Hindernisse bei der Abwicklung entstehen.
Ein Gutachter ist im Beweisverfahren nicht zu zerstörenden Eingriffen in Bauteile (z. B. Entfernen von Fliesen, Beseitigung von Verkleidungen, Aufbrechen von Mauerwerk) berechtigt oder verpflichtet. Die Aufgabe des Sachverständigen liegt allein in der Begutachtung des vorgefundenen Werkes.
Muss der Sachverständige nach den gesetzlichen Bestimmungen für einen leicht fahrlässig verursachten Schaden aufkommen, ist die Haftung – soweit nicht Leben, Körper und Gesundheit verletzt werden – beschränkt. Die Haftung besteht in diesen Fällen nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt.
Rückfragen werden ausschließlich schriftlich beantwortet (info@ferdinandschurz-sv.de). Über die ursprüngliche Fragestellung hinausgehende Themen müssen gesondert beauftragt und in Rechnung gestellt werden.




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Handwerkskammer zu Köln
Die Handwerkskammer zu Köln schreibt: “Die von der Handwerkskammer öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen können als kompetente, neutrale und unabhängige Ansprechpartner bei Unstimmigkeiten für Klarheit sorgen, berechtigte Beanstandungen fachlich belegen und mitunter auch einen Rechtsstreit vermeiden helfen. Auch bei gerichtlichen Auseinandersetzungen stehen die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen zur Verfügung.”
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