
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) führt zum Herbst 2026 innerhalb der Energieeffizienz-Expertenliste eine neue Kategorie für die qualitätsgesicherte „Fachkraft Heizung“ ein. Ziel ist es, die Qualität beim Einbau und bei der Optimierung von Heizungsanlagen zu erhöhen, die über die Bundesförderung für effiziente Gebäude, Einzelmaßnahmen (BEG EM), gefördert werden.
Neue Kategorie „Fachkraft Heizung“ in der Energieeffizienz-Expertenliste
Die Listung ist freiwillig. Sie soll Verbraucherinnen und Verbrauchern Orientierung geben und die Qualität geförderter Heizungsmaßnahmen sichern. Der inhaltliche Kern ist die ganzheitliche Betrachtung: Eine gelistete Fachkraft Heizung soll Technik und Dimensionierung der Anlage nicht isoliert bewerten, sondern im Zusammenspiel mit der gesamten Gebäudehülle und gegebenenfalls weiterer Anlagentechnik. Liegt ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vor, sollen auch die dort vorgesehenen weiteren Sanierungsschritte berücksichtigt werden.
In der Praxis heißt das: Wer eine Wärmepumpe einbaut, betrachtet die Heizlast, die Vorlauftemperatur und die vorhandenen Heizflächen im Zusammenhang mit dem Dämmstandard des Gebäudes, statt allein das Gerät auszutauschen. Erkennt die Fachkraft weiteren Bedarf oder Interesse an energetischen Maßnahmen am Gebäude, verweist sie auf die Expertise der Energieeffizienz-Expertinnen und -Experten. Aus einem ersten Projekt an der Heiztechnik können so geförderte Energieberatungen oder weitere Effizienzmaßnahmen der BEG folgen.
Wer sich eintragen lassen kann
Voraussetzung sind eine geeignete Berufsqualifikation und entsprechende Fortbildungen. Die passende Berufsqualifikation bringen Fachleute mit, die insbesondere auf Grundlage der Handwerksordnung berechtigt sind, Heizungen in Deutschland einzubauen oder zu optimieren:
Betriebsleitende Personen
mit Eintrag in die Handwerksrolle für das entsprechende zulassungspflichtige Handwerk
Angestellte Personen
mit geeignetem Berufsabschluss, Handwerkskarte und Einverständnis der Betriebsleitung
Fernwärmemeisterin oder -meister sowie Fernwärmemonteurin oder -monteur
mit gültiger Bestellung eines Fernwärmeversorgungs-Unternehmens
Eine Liste der geeigneten Handwerke und Abschlüsse wird auf der Energie-Effizienz-Experten-Seite veröffentlicht:
www.energie-effizienz-experten.de/fachkraefte-heizung
Fachkraft Heizung: Fortbildung, Prüfung und Geltungsdauer
Zusätzlich zur Berufsqualifikation sind Fortbildungen nachzuweisen, unter anderem zu den Themen „Gewerkeübergreifende Schnittstellen“, „Anforderungen in der BEG“ und „Grundlagen der Sanierungsberatung“, letztere insbesondere zum Verständnis von Inhalt und Systematik des iSFP. Insgesamt sind 58 Unterrichtseinheiten sowie eine bestandene Abschlussprüfung nachzuweisen. Die Listung gilt drei Jahre und kann durch kontinuierliche Fortbildungen sowie Praxisnachweise jeweils um drei weitere Jahre verlängert werden. Verbindliche Grundlage ist ab Oktober 2026 das Regelheft für Fachkräfte Heizung, in dem dann auch alle Angaben zu Zusatzqualifikationen enthalten sind.
Bereits eingetragene Energieeffizienz-Expertinnen und -Experten
Wer bereits in der Expertenliste eingetragen ist und über eine geeignete Berufsqualifikation verfügt, kann sich zusätzlich als Fachkraft Heizung listen lassen. Voraussetzung ist eine Eintragung in einer der Kategorien Energieberatung Wohngebäude oder Nichtwohngebäude DIN V 18599, BEG Wohngebäude oder Nichtwohngebäude, BEG Wohngebäude oder Nichtwohngebäude Denkmal oder Klimafreundlicher Neubau (KFN) Wohngebäude oder Nichtwohngebäude. Auf Antrag erfolgt die Aufnahme zusätzlich in die Online-Suche für Fachkräfte Heizung, wobei die umfangreichere Qualifikation als Energieeffizienz-Expertin oder -Experte dort ebenfalls sichtbar gemacht wird.
Fazit
Die neue Kategorie verbindet zwei Bereiche, die in der Praxis bisher häufig getrennt bearbeitet wurden: die handwerkliche Ausführung der Heizungsanlage und die energetische Bewertung des Gebäudes. Aus meiner Sicht ist das sachlich richtig, weil eine Wärmepumpe nur dann effizient arbeitet, wenn Heizlast, Heizflächen und Gebäudehülle zusammenpassen. Zugleich bleibt abzuwarten, wie die Anforderungen im Regelheft konkret ausgestaltet werden.
→ Empfehlung für Betriebe, die 2027 Fördermaßnahmen begleiten wollen: Internetseite der Expertenliste beobachten und Fortbildungen für die vorgesehenen Personen schon jetzt einplanen! wwww.energie-effizienz-experten.de/fachkraefte-heizung
Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

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