Aufschiebende oder auflösende Bedingung

BEG-Förderung: Aufschiebende oder auflösende Bedingung


Wer eine energetische Sanierung plant und dafür Fördermittel von BAFA oder KfW beantragen möchte, muss bereits beim Abschluss des Handwerkervertrags auf eine wichtige Voraussetzung achten: Der Vertrag muss eine aufschiebende oder auflösende Bedingung hinsichtlich der Förderzusage enthalten. Doch worin unterscheiden sich die beiden Klauseln und welche ist die bessere Wahl?

BAFA- und KfW-Förderung: Aufschiebende oder auflösende Bedingung – welche Klausel ist die richtige?


Aufschiebende Bedingung – erst die Förderzusage, dann die Verpflichtung

Bei einer aufschiebenden Bedingung werden die vertraglichen Liefer- und Leistungspflichten erst wirksam, wenn die beantragte Förderung zugesagt wurde. Der Vorteil: Wird die Förderung nicht bewilligt, entstehen die entsprechend bedingten Leistungspflichten gar nicht erst. Für Bauherren ist dies häufig die klarere und besser planbare Variante.

Auflösende Bedingung – der Vertrag gilt zunächst

Bei einer auflösenden Bedingung gelten die vertraglichen Verpflichtungen zunächst. Wird die Förderung nicht bewilligt, entfallen die entsprechend vereinbarten Liefer- und Leistungspflichten. Diese Variante ist ebenfalls zulässig, erfordert aber eine sorgfältige vertragliche Gestaltung, insbesondere hinsichtlich möglicher Verpflichtungen vor der Förderentscheidung.

Welche Klausel akzeptieren BAFA und KfW?

Grundsätzlich sind beide Varianten im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) förderrechtlich gleichwertig. Entscheidend ist nicht die Wahl der Klausel, sondern deren korrekte und rechtzeitige Vereinbarung.

Dabei gilt:

  • Die Klausel muss bereits bei Abschluss des förderrelevanten Lieferungs- oder Leistungsvertrags enthalten sein.
  • Der Vertrag muss einen voraussichtlichen Umsetzungstermin nennen.
  • Die Bedingung muss sich auf die Förderzusage beziehen.
  • Eine nachträgliche Ergänzung der erforderlichen Klausel ist für die betreffenden Förderverfahren grundsätzlich nicht ausreichend.

Unser Tipp: Nutzen Sie die offiziellen Musterformulierungen von BAFA beziehungsweise KfW und prüfen Sie die Anforderungen des jeweiligen Förderprogramms vor der Vertragsunterzeichnung.

Aufschiebende oder auflösende Bedingung – kleine Klausel, große Bedeutung


Ob aufschiebend oder auflösend – beide Vertragsbedingungen können die Fördervoraussetzungen erfüllen. Für Bauherren ist die aufschiebende Bedingung häufig die übersichtlichere Lösung.

Gerne unterstütze ich Sie bei der energetischen Sanierung, der Planung förderfähiger Maßnahmen und der Einhaltung der technischen Fördervoraussetzungen. Informieren Sie sich rechtzeitig, bevor Sie einen Handwerkervertrag unterzeichnen oder Fördermittel beantragen.

Redaktioneller Hinweis: Die Darstellung bezieht sich auf die einschlägigen BEG-Förderverfahren. Nicht jede BAFA- oder KfW-Förderung hat dieselben Vertragsanforderungen. Außerdem sollte bei einer auflösenden Bedingung die Rechtsfolge einer ausbleibenden Förderzusage präzise geregelt sein. Der Beitrag ersetzt keine rechtliche Prüfung des konkreten Vertrags.

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Deutsche Energieagentur dena
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Bundesförderung für Energieberatung
www.bafa.de

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